Regulierung

Um den Hafen von Saint-Florent und seine außergewöhnliche Umgebung in vollen Zügen genießen zu können, ist es unerlässlich, die Regeln zu kennen, die die maritimen und hafenbezogenen Aktivitäten regeln. Hier finden Sie alle nützlichen behördlichen Dokumente für Bootsfahrer, Meeresfachleute und Hafennutzer.

Anordnung der Präfektur

Mit Verbot des Ankerns, Baggerns und der Nutzung von Schleppnetzen im Golf von Saint-Florent. 
Das Ankern von Schiffen, deren Gesamtlänge 12 Meter übersteigt, sowie das baggern und die Benutzung von Schleppnetzen sind innerhalb des abgegrenzten Gebiets verboten:

Andere Dokumente

Verordnung über das Verbot außergewöhnlicher Entnahmen von Seeigeln

Verordnung über das Ankern und Anhalten von Schiffen ab 24 Metern

Beschluss über die Veröffentlichung des Strandbeschilderungsplans von Roya

Hafenordnung

Informationsblatt Freizeitsportfischerei - Oberkorsika

Abfallbewirtschaftungsplan

Vorschriften für das Tauchen

Das Riffgebiet am Strand von La Roya ist Teil eines Biotop-Schutzgebiets, das in der Verordnung vom 7. Mai 1998 beschrieben wird.

In dem in Artikel 1 definierten Bereich sind die folgenden Praktiken untersagt:

  • die Schifffahrt und das Anlegen von Booten. Dieses Verbot, einzudringen,
    Zone gilt nicht für die mit der Überwachung und Verwaltung von
    dieses Gebiet ;
  • die Ablagerung, die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art. Jede Einleitung, jedes Abfließen,
    direkte oder indirekte Einleitung von schädlichem Material oder Flüssigkeit oder jede Handlung, die diese verändern könnte
    die Beschaffenheit des Mediums ist verboten; ;
  • die Einführung und Entnahme von marinen Pflanzenarten, unabhängig von ihrem Stadium
    Entwicklung, es sei denn, es wird eine Genehmigung für wissenschaftliche Zwecke erteilt, durch gemeinsamen Erlass des
    Minister für Naturschutz und Minister für Meeresfischerei; ;
  • Die Praxis des Tauchgangs.

Es wird eine Biotop-Schutzzone auf dem Küsten-Meeresgrundstück eingerichtet, die sich innerhalb des durch folgende Punkte abgegrenzten Umkreises befindet:

  • Punkt A: 42° 40′ 56″ Nord; 9° 17′ 35″ Ost; ;
  • Punkt B: 42o 40’ 63’’ Nord; 9o 17’ 36’’ Ost; ;
  • Punkt C: 42o 40’ 78’’ Nord; 9o 17’ 45’’ Ost; ;
  • Punkt D: 42o 40’ 78’’ Nord; 9o 17’ 53’’ Ost; ;
  • Punkt E: 42o 40’ 58’’ Nord; 9o 17’ 55’’ Ost; ;
  • Punkt F : 42o 40’ 56’’ Nord ; 9o 17’ 55’’ Ost.

Lasst uns den Kurs gemeinsam halten

Der Hafen von Saint-Florent steht Ihnen für alle Informationsanfragen zur Verfügung.