Am 28. Oktober 2020 beschloss der Präsident der Republik, Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontakte und Reisen im gesamten französischen Mutterland auf das absolut Notwendigste zu reduzieren. Der Bezirk Haute-Corse ist daher von den 30. Oktober bis mindestens 1. Dezember von Eindämmungsmaßnahmen betroffen.
alle Informationen finden Sie auf der Regierungsseite ou rufen Sie die 0 800 130 000 (kostenloser Anruf, 24/24h)
Zusätzlich zu dieser nationalen Nummer, die Präfektur Haute-Corse hat aktiviert eine Informationsstelle für die Öffentlichkeit (CIP), um die Bevölkerung des Departements über die Modalitäten des Lockdowns zu informieren.
Maskenpflicht
Das Tragen einer Maske ist für Personen ab elf Jahren in allen öffentlichen Räumen in Städten und Dörfern des Départements Haute-Corse Pflicht: Verordnung vom 30. Oktober 2020. Reisebeschränkungen sind verboten außer in den folgenden Fällen und nur mit Bescheinigung für:- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Universität (oder Hochschule) für Studenten oder Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie nicht aufschiebbare Dienstreisen;
- Fahrten zum Einkaufen von für die berufliche Tätigkeit notwendigen Materialien, Einkäufe des täglichen Bedarfs in Geschäften, deren Aktivitäten weiterhin gestattet sind (Liste siehe unten) sowie Lieferungen nach Hause.;
- Sprechstunden und Behandlungen, die nicht aus der Ferne erfolgen können und nicht aufgeschoben werden können, sowie der Kauf von Medikamenten;
- Reisen aus zwingenden familiären Gründen, zur Unterstützung schutzbedürftiger und prekärer Personen oder zur Kinderbetreuung;
- Die Mobilität von Menschen mit Behinderungen und ihrer Begleitperson;
- Kurze Wege, im Rahmen einer Stunde täglich und in einem maximalen Umkreis von einem Kilometer um die Wohnung, die entweder mit individueller körperlicher Aktivität von Personen verbunden sind, unter Ausschluss jeglicher kollektiver Sportausübung und jeglicher Nähe zu anderen Personen, oder mit Spaziergängen mit den allein im selben Haushalt zusammenlebenden Personen, oder mit der Versorgung von Haustieren verbunden sind;
- Ladungen zu Gerichts- oder Verwaltungsverfahren und Termine bei einer Behörde;
- Teilnahme an Einsätzen von allgemeinem Interesse auf Anfrage der Verwaltungsbehörde.