Anordnung der Präfektur
Mit Verbot des Ankerns, Baggerns und der Nutzung von Schleppnetzen im Golf von Saint-Florent.
Das Ankern von Schiffen, deren Gesamtlänge 12 Meter übersteigt, sowie das baggern und die Benutzung von Schleppnetzen sind innerhalb des abgegrenzten Gebiets verboten:
- nördlich, durch den 42° 51′ N Breitengrad; ;
- im Osten, durch die Peilung des Leuchtturms von Farinole (42° 43,912’ N – 009° 20,565’ E) auf 140°; ;
- im Süden, entlang der Küstenlinie; ;
- westlich, durch die Peilung des Feuers von Punta Vecchiaia (42° 43,001’ N – 009° 19,367’ E) auf 137°.
Andere Dokumente
Verordnung über das Verbot außergewöhnlicher Entnahmen von Seeigeln
Verordnung über das Ankern und Anhalten von Schiffen ab 24 Metern
Beschluss über die Veröffentlichung des Strandbeschilderungsplans von Roya
Hafenordnung
Informationsblatt Freizeitsportfischerei - Oberkorsika
Abfallbewirtschaftungsplan
Vorschriften für das Tauchen
Das Riffgebiet am Strand von La Roya ist Teil eines Biotop-Schutzgebiets, das in der Verordnung vom 7. Mai 1998 beschrieben wird.
Die verbotenen Praktiken
In dem in Artikel 1 definierten Bereich sind die folgenden Praktiken untersagt:
- die Schifffahrt und das Anlegen von Booten. Dieses Verbot, einzudringen,
Zone gilt nicht für die mit der Überwachung und Verwaltung von
dieses Gebiet ; - die Ablagerung, die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art. Jede Einleitung, jedes Abfließen,
direkte oder indirekte Einleitung von schädlichem Material oder Flüssigkeit oder jede Handlung, die diese verändern könnte
die Beschaffenheit des Mediums ist verboten; ; - die Einführung und Entnahme von marinen Pflanzenarten, unabhängig von ihrem Stadium
Entwicklung, es sei denn, es wird eine Genehmigung für wissenschaftliche Zwecke erteilt, durch gemeinsamen Erlass des
Minister für Naturschutz und Minister für Meeresfischerei; ; - Die Praxis des Tauchgangs.
Biotopschutzgebiet
Es wird eine Biotop-Schutzzone auf dem Küsten-Meeresgrundstück eingerichtet, die sich innerhalb des durch folgende Punkte abgegrenzten Umkreises befindet:
- Punkt A: 42° 40′ 56″ Nord; 9° 17′ 35″ Ost; ;
- Punkt B: 42o 40’ 63’’ Nord; 9o 17’ 36’’ Ost; ;
- Punkt C: 42o 40’ 78’’ Nord; 9o 17’ 45’’ Ost; ;
- Punkt D: 42o 40’ 78’’ Nord; 9o 17’ 53’’ Ost; ;
- Punkt E: 42o 40’ 58’’ Nord; 9o 17’ 55’’ Ost; ;
- Punkt F : 42o 40’ 56’’ Nord ; 9o 17’ 55’’ Ost.