L’Dekret des Präfekten für das Mittelmeer vom 18. Mai 2020 werden die Bedingungen festgelegt, unter denen diese Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, unter Berücksichtigung der von den Präfekten der Departements festgelegten Zufahrtserlaubnisse zum Meeresraum. Gemäß dieser Verordnung:

  • Die Sportbootnavigation ist frei, ohne Entfernungsbegrenzung zum Heimathafen oder zur Boje, andererseits:
    • Der Zwischenstopp in einem Hafen, der Halt und die Ankerung dürfen nicht weiter als 54 Seemeilen (ca. 100 km) vom Heimathafen oder der Ankerboje entfernt erfolgen, im Einklang mit den Beschränkungen der Landbewegungen;
    • Das Anlegen und Ankern, das Zu-Wasser-Lassen von Booten und das Tauchen sind in einem Umkreis von 500 Metern um Küstenabschnitte, deren Zugang von den Präfekten nicht aufgehoben wurde, verboten.
  • Die Wassersportaktivitäten (Kitesurfen, Windsurfen, Kajakfahren, Paddeln, Schnorcheln usw.) ist kostenlos, kann aber durch die lokalen Möglichkeiten, den maritimen Raum zu erreichen, eingeschränkt sein.

Eine häufig gestellte fragen die Einzelheiten zur Anwendung dieser Verordnung für eine Vielzahl von Fällen sind verfügbar auf der Website der Seepräfektur des Mittelmeers.

Nach mehreren Wochen der Inaktivität für Besatzungen und Freizeitkapitäne und somit einer Zeit ohne regelmäßige Überprüfung und Wartung der Ausrüstung empfiehlt die maritime Präfektur, vor jeder Ausfahrt auf See Folgendes zu tun:

– die Überprüfung ihres guten körperlichen Zustands; ;

– die Überprüfung des Allgemeinzustands des Schiffes (Motor, Segel, Anker usw.); ;

– Die Konformität und der Zustand der vorgeschriebenen Sicherheitsmaterialien; ;

– die Überprüfung der Manövrierfähigkeit; ;

– die Überprüfung der Aufnahmebedingungen des Zielhafens.

– Schließlich erinnert die Seepräfektur daran, dass es unerlässlich ist, über ein Kommunikationsmittel mit aufgeladener Batterie zu verfügen, um bei Bedarf das CROSS Med zu erreichen (unter 196 von jedem Telefon oder Kanal 16 per UKW).

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