Gemäß dem Dekret Nr. 2020-1310 vom 29. Oktober 2020, das die allgemeinen Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie im Rahmen des Gesundheitsnotstands vorschreibt, hat die Präfektur des Mittelmeers eine neue Verfügung erlassen Verordnung Nr. 218/2020 vom 2. November 2020.

Diese Verordnung legt die zulässigen und unzulässigen staatlichen Richtlinien auf See im Rahmen des Covid-19-Lockdowns fest.

Sind autorisiert

  • Sportboote oder Inhaber einer Besatzungsgenehmigung, die im Rahmen beruflicher Tätigkeiten sowie im Rahmen von Training, Ausbildung oder Wartung eingesetzt werden,
  • Die Praxis von Profi- und Leistungssportlern,
  • Die Ausübung von sportlichen Aktivitäten für Schüler in der Schule und außerschulisch,
  • Sportliche Aktivitäten, die an der universitären Ausbildung teilnehmen.

Sind verboten

  • Die Ausübung von Wassersportarten und Freizeitsportarten (Kitesurfen, Windsurfen, Kajakfahren, Paddeln, Schnorcheln, Sporttauchen usw.),
  • Event-seefahrtveranstaltungen.

Zur See und an Land sollen diese Bestimmungen aktiv gegen die Ausbreitung von Covid-19 vorgehen, indem alle nicht unbedingt notwendigen Bewegungen eingeschränkt werden. Dies ermöglicht es auch, die Seenotrettungsmittel zu schonen und sie gezielter für mögliche Sanitätseinsätze im Zusammenhang mit der aktuellen Epidemie einzusetzen.

Die betroffenen Personen müssen im Besitz des Nachweises für die Seereise sein, der durch Klicken auf die Schaltfläche unten heruntergeladen werden kann.

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